Vielleicht übertreibe ich ja wirklich.
Als ich zufällig erfuhr, dass mein männlicher Kollege – jünger, kürzer dabei, gleichwertige Ausbildung und Arbeit – deutlich mehr verdiente als ich, begann ein Prozess, der mich über Jahre beschäftigte: Schlichtungsverfahren, Klage, Vergleich und öffentliche Berichterstattung.
Ich war überzeugt, dass Lohndiskriminierung zwar existiert, aber vor allem dort vorkommt, wo veraltete Rollenbilder und offensichtliche Ungleichbehandlung zum Alltag gehören. Nicht in einem modernen Start-up im Umfeld eines grossen Konzerns. Als ich zufällig erfuhr, dass mein männlicher Kollege – ein Jahr jünger, eineinhalb Jahre weniger lang dabei, gleichwertige Ausbildung und Arbeit – deutlich mehr verdiente als ich, begann ein Prozess, der mich über Jahre beschäftigen sollte.
Was als Irritation begann, entwickelte sich zu einem Schlichtungsverfahren, einer Klage und einer juristisch ungeklärten Grundsatzfrage. Dabei musste ich nicht nur erfahren, wie belastend es ist, das eigene Recht einzufordern, sondern auch, wie schwierig es sein kann, Menschen und Institutionen zu vertrauen, von denen man Fairness erwartet.
Heute ist das Verfahren abgeschlossen. Die Erfahrung wirkt nach. Gleichzeitig haben sich seit meiner Geschichte immer wieder Frauen bei mir gemeldet, die Ähnliches erlebt haben. Das zeigt mir, dass Lohndiskriminierung kein Einzelfall ist – und dass es wichtig bleibt, darüber zu sprechen.
Kontext
- Branche / Umfeld
- Software-Start-up
- Unternehmensstruktur
- Start-up-Struktur
- Position / Rolle
- Chief Communication Officer (CCO)
- Anstellungsform
- 80%-Pensum
- Zeitraum der Situation
- 2019–2022
- Diskriminierungsmerkmal
- Geschlecht
- Art der Diskriminierung
- Lohndiskriminierung (20 Prozent)
- Schritte / Konsequenzen
- Interne Gespräche, Schlichtungsverfahren, Gerichtsverfahren mit Vergleich, öffentliche Berichterstattung
Verlauf & Schritte
- Dezember 2019
- Stellenantritt als CCO bei einem Software-Start-up im Umfeld eines grossen Schweizer Energiekonzerns. Der Aufgabenbereich umfasste sämtliche Kommunikations- und Marketingaktivitäten.
- Frühling 2021
- Entscheid des Vorgesetzten, dass der Umfang des Aufgabenbereichs für eine Person allein zu gross ist.
- Juli 2021
- Stellenantritt eines männlichen Mitarbeiters als Chief Marketing Officer (CMO). Im Arbeitsalltag enge, kollegiale Zusammenarbeit. Arbeitsaufteilung anhand persönlicher Präferenzen/Ambitionen.
- Herbst 2021
- Zufällige Kenntnisnahme der Lohndifferenz zwischen mir und meinem männlichen Kollegen.
- Frühjahr 2022
- Konfrontation meines direkten Vorgesetzten mit der Lohndifferenz im Rahmen des jährlichen Mitarbeitergesprächs. Anschliessend mehrere Gespräche zu Ausbildung, Berufserfahrung und interner Lohneinstufung. Unterschiede bezüglich Leistung oder Zielerreichung werden nicht thematisiert.
- April 2022
- Anpassung meines Lohnes auf das Niveau des männlichen Kollegen.
- Sommer 2022
- Auflösung Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einverständnis. Beginn der Diskussion bezüglich meines Arbeitszeugnisses.
- Herbst 2022
- Beratungsgespräch bei der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland. Hinweis der beratenden Gerichtsschreiberin, dass eine Lohndiskriminierung unter Umständen für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden kann und nicht erst ab Eintritt der Vergleichsperson.
- Herbst 2022
- Beizug eines spezialisierten Anwalts und Einreichung eines Schlichtungsgesuchs bei der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland betreffend Lohndiskriminierung und Arbeitszeugnis.
- April 2023
- Durchführung der Schlichtungsverhandlung. Vergleichsvorschlag der Arbeitgeberseite betreffend Lohndifferenz ab Eintritt der männlichen Vergleichsperson. Keine Einigung.
- Nach der Schlichtungsverhandlung
- Einholung einer zusätzlichen juristischen Kurzabklärung zur Frage, ob Lohndiskriminierung bereits ab eigenem Stellenantritt geltend gemacht werden kann.
- Mai 2023
- Einreichung der Klage beim Regionalgericht Bern-Mittelland. Intensiver Schriftverkehr zwischen den Parteien (via Gericht).
- Januar 2024
- Veröffentlichung eines Beitrags im SRF Kassensturz. Übernahme in diverse Medien.
- Mai 2024
- Gerichtsverhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland & Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs; anschliessende Tamedia-Berichterstattung.
Persönliches Erleben
Als gut ausgebildete Frau in meinen Dreissigern war ich überzeugt gewesen, dass Gleichstellung in der Schweiz zwar nicht perfekt, aber im Grundsatz Realität sei. Lohndiskriminierung verband ich eher mit veralteten Unternehmenskulturen oder offensichtlichem Sexismus – nicht mit einem modernen Start-up im Umfeld eines grossen Konzerns.
Die Erkenntnis, dass ich trotz gleichwertiger Arbeit weniger verdiente als mein Arbeitskollege, traf mich deshalb nicht nur finanziell, sondern vor allem emotional. Es ging mir nicht primär ums Geld. Viel belastender war die Frage des Vertrauens. Die Lohndiskriminierung verletzte mich. Die Erkenntnis, wie mit dieser Situation umgegangen wurde, erschütterte mich.
Der Vertrauensverlust
Als ich von der Lohndifferenz erfuhr, wurde ich zunächst im Glauben gelassen, sie sei deutlich kleiner als sie tatsächlich war. Als ich meinen Vorgesetzten darauf ansprach, reagierte er überrascht und betroffen. Erst später wurde mir bewusst, dass diese Überraschung nicht echt gewesen sein konnte. Er wusste von der Lohndifferenz. Er wusste auch, dass ich davon erfahren hatte. Trotzdem entschied er sich, abzuwarten. Mit diesem Wissen erhielt auch das Einstellungsgespräch im Nachhinein einen bitteren Beigeschmack. Damals wurde mir vermittelt, der Lohn sei nicht verhandelbar, sondern ergebe sich objektiv aus Ausbildung und Berufserfahrung. Später musste ich erkennen, dass diese Aussage zumindest nicht für alle Mitarbeitenden gleichermassen gegolten hatte.
Über meine gesamte Anstellungszeit hinweg hatte mein Respekt vor seinen fachlichen Kompetenzen zwar gelegentlich abgenommen, nie aber vor seinen sozialen. Ich schätzte ihn als Mensch, seine Haltung, seine Ansichten und seine Persönlichkeit. Die Erkenntnis, dass selbst Menschen, die sich als modern, reflektiert und progressiv verstehen, bereit sind, bei offensichtlicher Ungleichbehandlung wegzusehen oder aktiv die Augen zu verschliessen, traf mich tief. Vielleicht noch schmerzhafter war die Erkenntnis, dass ich selbst nicht in der Lage gewesen war, diesen Unterschied in einem Menschen zu erkennen.
Die Selbstzweifel
Dies zeigte sich nicht nur in der erfahrenen Lohndiskriminierung. Die juristische Strategie der Gegenseite bestand zu grossen Teilen darin, meine Ausbildung, meine Berufserfahrung und meine berufliche Relevanz kleinzureden – mich kleinzumachen. Nicht einmal mehr nur in Relation zu meinem ehemaligen Arbeitskollegen. Ganz grundsätzlich. Rational konnte ich das einordnen. Unabhängig davon wie stark jemand ist, wie viele Ressourcen aktiviert werden können: über Monate hinweg schwarz auf weiss zu lesen oder in Verhandlungen zu hören, dass die eigene Leistung – ob akademisch, beruflich oder persönlich – eigentlich nichts wert ist, das löst etwas aus. Verunsicherung, Selbstzweifel – überschätze ich mich und meine Leistung vielleicht wirklich? Ich hatte es doch eigentlich immer gut mit XY… der wollte mir doch sicher nichts Böses… das passt eigentlich einfach überhaupt nicht zu ihm… für mein Alter (und mein Geschlecht!!) ist das doch eigentlich ein mega guter Lohn… wahrscheinlich ist es eigentlich ein grosses Missverständnis… mache ich damit nicht seine Karriere kaputt?
Ich hatte nicht erwartet, dass ein solches Verfahren so persönlich wird. Dieses systematische Infragestellen der eigenen Kompetenz und Person erwartete ich in einem Hollywood-Streifen – nicht in einem Schweizer Gericht.
Ich habe einiges gelernt über unser Rechtssystem. Zum Beispiel, dass ein:e Friedensrichter:in daran gemessen wird, wie viele Schlichtungsverhandlungen sie «schlichtet». So, dass daraus kein Gerichtsfall wird. Oder dass die zusätzlichen vier, paritätisch zusammengestellten Laienrichter:innen eher dekorative Funktion haben. Auf den Sachverhalt wurde während der Schlichtungsverhandlung kaum eingegangen. Stattdessen musste ich mich über weite Strecken dafür rechtfertigen, weshalb ich den Vergleich der Gegenseite nicht annehmen will. Dieser hätte mir die volle Lohndifferenz seit Stellenbeginn meines Kollegen zugesprochen. Dabei wurde ich an einem Beratungsgespräch ebendieser Schlichtungsbehörde, einige Wochen zuvor, erst darauf aufmerksam gemacht, dass es keinen Grund dafür gebe, den Lohn nicht bereits ab meinem Stellenantritt einzuklagen.
Nach der Schlichtungsverhandlung war ich stark verunsichert. Ich rechne es mir bis heute an, dass ich diesen Vergleich damals nicht angenommen habe. Meine Zweifel wurden stärker. Ich fragte mich immer wieder, ob das, was ich wollte, übertrieben war. Ob ich undankbar oder zu kompromisslos sei.
Die Unterstützung
Dass ich den Weg dennoch weiterging, verdanke ich zu einem grossen Teil meinem Umfeld. Mein Partner unterstützte mich während des gesamten Verfahrens kompromisslos. Auch Freunde und Familie standen hinter mir. Diese Unterstützung war zentral. Zusätzlich erhielt ich nach der öffentlichen Berichterstattung – unter anderem durch einen Beitrag des SRF Kassensturz – enorm viel Zuspruch von Menschen, die ich nicht kannte. Viele davon waren Frauen, aber längst nicht nur.
Gleichzeitig hatte die Öffentlichkeit auch Konsequenzen. Ich bin überzeugt, dass meine Geschichte meine Position auf dem Arbeitsmarkt beeinflusst hat. Ich habe das bewusst in Kauf genommen. Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber, die mich aufgrund meiner Geschichte nicht einstellen würden, wären vermutlich ohnehin nicht die richtigen für mich gewesen.
Die Gerichtsverhandlung im Mai 2024 markierte für mich eine Zäsur. Ich wusste in diesem Moment, dass ein Weiterzug mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrere Instanzen bedeutet hätte – mit erheblichem finanziellen und emotionalen Risiko. Gleichzeitig hatte ich zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Jahre unter dieser Belastung gelebt.
Als schliesslich ein Vergleich über CHF 25’000 im Raum stand, entschied ich mich, die Sache abzuschliessen – also auf rund CHF 15'000 meiner Forderung zu verzichten. Nicht, weil ich plötzlich überzeugt gewesen wäre, weniger Anspruch zu haben, sondern weil ich schlicht keine Kraft mehr hatte, den Weg über weitere Instanzen zu gehen.
Der innere Konflikt
Der innere Konflikt blieb allerdings bestehen – und tut es bis heute. Obwohl mir von vielen Seiten gesagt wurde, ich hätte bereits viel erreicht, habe ich oft das Gefühl, zu früh aufgegeben zu haben. Dass ich juristisch vielleicht mehr hätte bewegen können oder sogar müssen. Dass ein Urteil – im Unterschied zu einem Vergleich – eine juristisch ungeklärte Grundsatzfrage hätte klären können. Eine Klarheit, von der ganz viele Frauen nach mir hätten profitieren können.
Gleichzeitig haben sich seit meiner Geschichte immer wieder Frauen bei mir gemeldet. Manche wollten einfach erzählen, was ihnen passiert ist. Andere wollten wissen, wie ein Verfahren abläuft oder wie sie sich verhalten sollen. Ich versuche, sie so gut ich kann zu unterstützen – immer mit dem Bewusstsein, dass jede Situation anders ist.
Denn genau das ist ein weiteres Problem: Das System ist extrem schwer zu navigieren. Verfahren unterscheiden sich von Kanton zu Kanton teils massiv. Je nach Branche, Institution oder Arbeitsverhältnis gelten andere Abläufe und Dynamiken. Was ich erlebt habe, muss für eine andere Frau in einem anderen Kanton längst nicht gleich aussehen.
Resümee
Wo stehe ich heute?
Beruflich habe ich meinen Weg weitergemacht. Emotional hat die Erfahrung jedoch Spuren hinterlassen. Besonders die Erkenntnis, wie belastend und langwierig ein solcher Prozess sein kann, beschäftigt mich bis heute.
Mein Blick auf Arbeit, Führung und Gleichstellung hat sich grundlegend verändert. Ich glaube nicht mehr daran, dass Lohndiskriminierung nur ein Problem einzelner «schlechter» Unternehmen oder Personen ist. Vielmehr scheint sie strukturell eingebettet zu sein – auch in modernen, progressiv auftretenden Umfeldern.
Gleichzeitig habe ich aber auch sehr viel Unterstützung erlebt. Von meinem Umfeld, von fremden Menschen und von anderen Betroffenen. Das hat mir gezeigt, dass das Thema längst nicht mehr einfach stillschweigend akzeptiert wird.
Was möchte ich anderen mitgeben?
Niemand muss diesen Weg gehen. Ich habe volles Verständnis für jede Frau, die sich nicht juristisch wehren kann oder will. Die emotionalen, finanziellen und beruflichen Konsequenzen sind real und sollten nicht kleingeredet werden.
Trotzdem glaube ich auch: Solange wir uns nie wehren, wird sich wenig verändern. Lohndiskriminierung darf kein Kavaliersdelikt bleiben. Und vielleicht liegt genau darin etwas Tröstliches: Dass jede Frau, die ihre Geschichte erzählt, die sich wehrt oder auch nur beginnt, Fragen zu stellen, bereits dazu beiträgt, dass sich langfristig etwas verändert. Deshalb sollte eine Verschwiegenheitsklausel meiner Meinung nach auch unter gar keinen Umständen Teil einer Vereinbarung sein – egal für welchen Weg man sich entscheidet.
Noch eine Anmerkung: Das Erstellen eines solchen Beitrags mag auf den ersten Blick abschrecken. Die Zeit, die es braucht. Das Rekonstruieren der genauen Chronologie. Die Energie, sich wieder intensiv mit dieser Thematik auseinanderzusetzen… All das hatte ich auch im Kopf und habe den Beitrag vor mich hingeschoben bis es einfach nicht mehr ging. Und: Wäre damit nicht das Einhalten eines Versprechens verbunden gewesen, ich hätte in der Mitte abgebrochen. Ich bin es dermassen Leid, mich damit auseinanderzusetzen.
Nun bin ich dankbar dafür. Die eigene Sicht zu erzählen, ist wahnsinnig wohltuend. Und beim Schreiben kann einem niemand unterbrechen.
Und an alle Männer: Mir ist bewusst, dass unsere Arbeitswelt ganz grundsätzlich nicht einfach «gerecht» ist. Es gibt auch zwischen Männern Lohnungerechtigkeit. Der Unterschied liegt darin, dass Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts strukturell bedingt ist und damit systemische Auswirkungen hat. Die Haltung, wonach doch alle mal Ungerechtigkeit erfahren, ist deshalb Fehl am Platz.
