Wenn der Rechtsweg an fehlender Unterstützung scheitert
Ein eindeutiger Diskriminierungsfall, gute rechtliche Chancen – und am Ende doch kein Verfahren. Nicht, weil der Fall schwach war, sondern weil im entscheidenden Moment keine verlässliche juristische Begleitung zu finden war.
Es gab einen Diskriminierungsfall am Arbeitsplatz. Die kantonale Fachstelle für Gleichstellung in Bern hatte eine rechtliche Beratung durchgeführt und die Situation als deutlich eingeschätzt – mit guten Chancen, wenn der Fall weitergezogen würde. Auch seitens einer anderen juristischen Beratung wurden gute Chancen attestiert.
Die Betroffene entschied sich, gegen die Diskriminierung vorzugehen.
Die Ausgangslage
Doch weil ihre Anstellung im öffentlichen Bereich lag, galten enge Fristen. Für rechtliche Schritte blieben nur 30 Tage. Innerhalb dieser kurzen Zeit musste sie eine anwaltliche Vertretung finden, den Fall aufbereiten und entscheiden, wie sie gegenüber der Arbeitgeberseite auftreten wollte.
Sie begann zu suchen. Sie telefonierte. Sie schrieb Anwält:innen und Kanzleien an. Sie fragte nach Kapazitäten, nach Erfahrung mit Diskriminierungsfällen, nach kurzfristiger Unterstützung.
Später fasste sie diese Phase so zusammen:
«Angefangen damit, dass ich zur richtigen Zeit – mit der 30-tägigen Frist – keine Anwält:in gefunden habe, die sich im Bereich Diskriminierung auskennt und Kapazität hatte.»
Absagen – und ein irritierender Interessenkonflikt
Die Absagen kamen aus verschiedenen Gründen, häufig wiederholten sich: keine Erfahrung mit Diskriminierungsfällen, keine Möglichkeit, den Fall kurzfristig zu übernehmen. Besonders irritierend war für sie eine Absage wegen eines Interessenkonflikts. Der Kontakt zu diesem Anwalt mit Erfahrung im Anti-Diskriminierungsrecht war ihr über das damals bereits informell bestehende ECHO-Netzwerk empfohlen worden.
Was dieser Interessenkonflikt bedeutete, blieb für sie offen. Am ehesten vermutete sie, dass der Anwalt bereits in irgendeiner Form rechtlich mit ihrem Arbeitgeber verbunden war – in welchem Zusammenhang auch immer. Was sie dabei beschäftigte: Mit ihrer Anfrage hatte sie ihm bereits ihre gesamte Dokumentation zugeschickt – tiefen Einblick in ihren Fall, ohne zu wissen, ob ihr das zum Nachteil werden könnte. Sie sagte sich, dass ein professionell handelnder Anwalt diese Unterlagen unbeachtet lassen müsste. Ganz beruhigte sie das nicht.
Eine Anwältin – und ein gemeinsames Vorgehen
Kurz vor Ablauf der Frist fand sie schliesslich eine Anwältin, die bereit war, sie zu vertreten. Nicht vor Gericht, aber immerhin schon mal im Gespräch mit der Arbeitgeberseite.
Gemeinsam besprachen sie den Fall. Sie legten die Ausgangslage dar, entwickelten eine Verteidigungslinie und bereiteten das Gespräch mit der Arbeitgeberseite vor. Die Betroffene ging davon aus, dass ihre Position klar war: Es gab Forderungen, es gab eine Strategie, und falls keine Einigung möglich sein sollte, sollte der Weg zur Schlichtungsbehörde vorbereitet werden.
Das Gespräch – und ein Bruch
Dann fand das Gespräch mit der Arbeitgeber-Seite statt. Die Anwältin begleitete die Betroffene.
In diesem Gespräch geschah aus Sicht der Betroffenen etwas «unfassbares». Sie erlebte, wie ihre eigene Anwältin die zuvor besprochene Linie verliess, und ihr stattdessen in den Rücken fiel. Die Forderungen, die gemeinsam vorbereitet worden waren, wurden nicht vertreten. Stattdessen drängte die eigene Anwältin darauf, das deutlich tiefere Gegenangebot der Arbeitgeberseite anzunehmen.
Die Betroffene zögerte. Sie war wie eingefroren. Sie hatte erwartet, dass ihre Anwältin an ihrer Seite steht. Stattdessen fand sie sich plötzlich in einer Situation wieder, in der die eigene Vertretung Druck auf sie ausübte. Ihre Anwältin sagte ihr sinngemäss, dass das Angebot sei gut. Die Betroffene solle es annehmen. Was sie denn eigentlich denke, was man in einem solchen Fall fordern könne. Die kommunalen Kassen seien leer, das müsse sie doch selbst wissen.
Für die Betroffene war dieser Moment ein Bruch, ein erneuter sehr schmerzlicher Vertrauensmissbrauch. Sie fühlte sich vor den Kopf gestossen und allein. Sie war wie im Freeze. Ohne jede Hoffnung, da die Fristen auslaufen und sie keine Unterstützung hatte. Sie gab nach und stimmte dem Angebot der Arbeitgeberseite zu. Es gab keine Anerkennung oder gar Entschädigung für die geltend gemachten Diskriminierungstatbestände. Aber immerhin musste sie die rund CHF 20'000, welche die Arbeitgeberseite im Zusammenhang mit zwei Weiterbildungen von ihr zurückforderte, nicht zurückzahlen.
Rückblick
Mehr als ein Jahr später blickt die Betroffene zurück:
«Das, was mit mir gemacht wurde in der Zeit bei meinem Arbeitgeber, war alles andere als einfach und schön. Aber danach nicht die benötigte Hilfe zu finden, das war fast genauso schlimm.»
Und weiter:
«Zu wissen, dass ich mit rechtlicher Unterstützung Chancen gehabt hätte, hätte für meine Verarbeitung und auch mein Gerechtigkeitsgefühl einen riesigen Unterschied gemacht.»
Die Betroffene ist überzeugt, dass sie rechtlich gute Chancen gehabt hätte. Der Diskriminierungsfall wurde nicht geführt, weil er rechtlich wackelig war oder sie den enormen Aufwand eines Eskalationsprozesses nicht auf sich nehmen wollte. Der Fall scheiterte an einer anderen Stelle: daran, dass sie im entscheidenden Moment keine verlässliche juristische Begleitung fand.
